Phantastische Welten e.v.

Iskalisches Recht und Gesetze

Die Rechte der Stände sind in der Verfassung niedergelegt, die vom Senat ausgearbeitet wurde und nur von diesem geändert werden kann. Der Feudaladel und die Patrizier genießen ähnliche Privilegien wie in Ländern mit absolutistischen Herrschaftssystem.
Das Gesetzt unterscheidet zwischen iskalischen Bürgern und der Bevölkerung ohne Bürgerrechte. Die iskalischen Bürgerrechte werden vom Senat verliehen und sind in der Regel erblich. In letzter Zeit ist es auch möglich geworden die Bürgerrechte käuflich zu erwerben. Ein iskalischer Bürger muß nach iskalischem Bürgerrecht gerichtet werden. Er hat das Recht seinen Fall vor dem Senat zu bringen und eine Rede vor dem Volk zu halten und damit einen Volksentscheid herbeizuführen.
Besondere Rechte genießen die Magiergilden und die einzelnen Religionen. Sobald sie vom Senat anerkannt sind, wird ihnen eigene Gerichtsbarkeit gewährt. Ohne Rechte sind die Sklaven, deren Handel und Erwerb verboten ist. Hingegen erlaubt ist die “Zucht” der noch aus der Zeit des Königreiches verbliebenden Sklaven, die dadurch zu einem Statussymbol der mächtigsten Häuser geworden sind.